Herausragendes betriebliches Gesundheitsmanagement: Exzellenz-Siegel für Kfz-Innung Sachsen West / Chemnitz
27.01.2023
Herausragendes betriebliches
Gesundheitsmanagement:
Exzellenz-Siegel für Kfz-Innung Sachsen
West / Chemnitz
Um
gesundheitsbewusste Unternehmen zu würdigen, zertifiziert die IKK classic
bundesweit Unternehmen, die sich besonders für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter
engagieren. Nur die besten erreichen das Exzellenz-Siegel. Erstmals hat sich
2022 eine Innung dem Zertifizierungsverfahren gestellt. Als Dienstleister
und Interessenvertretung für die Innungsbetriebe der Branche in ihrer
Region überzeugte die Kfz-Innung Sachsen West / Chemnitz. Im Mittelpunkt
standen dabei die Geschäftsstelle und das Schulungszentrum in Altmittweida. Strukturiert
und unter Beteiligung der sieben Mitarbeiter wurde ein betriebliches
Gesundheitsmanagement geschaffen, dass nicht nur das individuelle
Gesundheitsverhalten der Beschäftigten, sondern auch die Gestaltung eines
gesundheitsförderlichen Arbeitsumfeldes in den Blick rückt. Unterstützt wird
die Innung dabei seit November 2021 von der IKK classic.
Im Rahmen der Mitgliederversammlung am 26.01.2023 im Hotel Meerane wurde die Auszeichnung vom IKK Regionaldirektor Herrn Danny Sieber an unseren Geschäftsführer Herrn Uwe Schmidt übergeben.
Veranstaltung mit RA Joachim Otting - Neues aus dem Autokaufrecht
13.12.2022
AnmeldeformularVeranstaltung mit RA Joachim Otting
Thema:
„Neues aus dem Autokaufrecht“
wir möchten Sie recht herzlich zu
einer äußerst interessanten Veranstaltung mit RA Joachim Otting www.rechtundrader.de einladen.
Seit dem 01.01.2022 findet ein
stark verändertes Kaufrecht Anwendung, wenn Käufer Verbraucher sind.
Urteile dazu sind noch nicht
vorhanden, aber Tendenzen.
Dennoch gibt es aus dem
vergangenen Jahr interessante kaufrechtliche Rechtsprechungen, die jeder kennen
sollte, der mit Autos handelt.
Ein kleiner Nebennutzen der
Veranstaltung: Wenn Sie selbst Käufer und somit Verbraucher sind, lernen Sie,
was Ihre Verbraucherrechte sind.
Das Seminar durch RA Joachim
Otting aktualisiert Ihr Wissen zum neuen Kaufrecht und zu der immer noch
relevanten Rechtsprechung zu kaufrechtlichen Klassikern.
Termin: 26.01.2023
Ort: Hotel Meerane
An der Hohen
Strasse 3
08393 Meerane
Kosten: pro Teilnehmer 125,00 Euro zzgl.
MwSt.
inkl. Getränke
und Speisen
Innungsmitglieder erhalten 1 Teilnehmerplatz kostenfrei
Zeitplan: 09.30 Uhr Seminarbeginn
16.00 Uhr
Seminarende
Die Teilnehmerzahl für die Veranstaltung ist begrenzt, so
dass wir eine frühzeitige Anmeldung empfehlen. Nutzen Sie dafür das beigefügte
Formular.
SMC 2023 - Sächsische Meister Classic - Oldtimer Rallye
13.12.2022
Die Sächsische Meister Classic findet vom 02.06. - 04.06.2023 statt.
Die Nennung ist ab sofort möglich.
Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie auf der Website:
Saechsische Meister Classic – Einmal dem ganzen Stress entfahren! (saechsische-meister-classic.de)
PRESSEMELDUNG „Blaue Kalligraph in Gold“ für besonderes Projekt der Öffentlichkeitsarbeit im Kraftfahrzeuggewerbe geht nach Chemnitz
20.09.2022
Pressemitteilung2. Sächsische Meister Classic - Impressionen
25.05.2022
Bilder und Impressionen zur 2. Sächsischen Meister Classic finden Sie unter folgendem Link:
2. Sächsische Meister Classic - Streckenverlauf
20.04.2022
Flyer 2. SMC - StreckenverlaufNach der begeisterungswürdigen Premiere in 2021 ist es der Kfz-Innung Sachsen West/Chemnitz ein besonderes Vergnügen, zur 2. SÄCHSISCHEN MEISTER-CLASSIC einladen zu dürfen. Die Tour führt über 85 Oldtimer und Klassiker durch die faszinierende Schönheit Mittelsachsens, des Erzgebirges und des Vogtlandes. Und natürlich freuen sich Teilnehmer wie Veranstalter über "Zaungäste" und Zuschauer.
Kommen Sie doch einfach an dem einen oder anderen Streckenpunkt vorbei und bewundern Sie die automobilen Schönheiten aus allen Dekaden der Designgeschichte.
„Ganz in Familie: Frauenpower in Reichenbachs größtem Autohaus – Bericht der Freien Presse Reichenbach“
12.01.2022
Pressebericht downloadSMC 2022 - Sächsische Meister Classic 2022
20.12.2021
Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Website:
Saechsische Meister Classic – Einmal dem ganzen Stress entfahren! (saechsische-meister-classic.de)
3-G-Regelung für Veranstaltungen / Schulungen im Schulungszentrum Altmittweida
22.11.2021
Aus aktuellem Anlass gibt es Änderungen der Teilnahmevoraussetzungen für Schulungen / Veranstaltungen in unserem Schulungszentrum Altmittweida.
Gemäß der aktuell geltenden Corona-Schutz-Verordnung ist der Zugang zur Schulung / Veranstaltung nur über einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (Test nicht älter als 24 Stunden; PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) möglich.
Für die Teilnahme ist die Vorlage der entsprechenden Nachweise zwingend notwendig.
aktuelle Sächsische Corona-Notfall-Verordnung ab dem 22.11.2021
22.11.2021
Sächsische Corona-Notfall-Verordnung
ab dem 22.11.2021
Am 20.11.2021 wurde die beschlossene
Notfallverordnung veröffentlicht. Sie sieht verschärfende Maßnahmen
insbesondere für Ungeimpfte vor, um die 4. Welle der Coronapandemie
einzudämmen. Dazu gehören flächendeckende 2G-Regelungen, Schließungen von
Einrichtungen sowie Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte in so genannten
Hotspot-Regionen (Inzidenz über 1.000). Angebote und Einrichtungen für Kinder
bleiben so weit wie möglich geöffnet.
Die Verordnung tritt am Montag, 22. November
2021, in Kraft und gilt bis einschließlich 12. Dezember 2021. Insofern löst sie
die bestehende Corona-Schutz-Verordnung ab. Landkreise und Kreisfreie Städte
können verschärfende Regelungen erlassen.
Grundsätzlich bleiben die bislang bekannten
Basismaßnahmen (Hygienekonzept, Mindestabstand, Kontaktdatenerfassung,
Maskenpflicht) bestehen. Wesentliche Eckpunkte für unsere Betriebe haben wir
nachfolgend zusammengestellt.
Im Handwerk sind die körpernahen Dienstleistungen
(insbesondere die Kosmetikdienstleistung ohne medizinischen oder
therapeutischen Zweck) von einer erneuten Schließung betroffen. Ausnahmen gelten für
Friseurleistungen. Diese dürfen unter Beachtung von 2G (Zutritt
und Inanspruchnahme nur für Geimpfte und Genesene) weiter geöffnet bleiben. Die
Dienstleistungsbetriebe haben dies zu kontrollieren.
Für den Bereich des Einzel- und Großhandels
gilt ebenso die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises sowie
die Kontrolle durch den Betreiber. Ebenso gilt eine Beschränkung der Öffnung
für den Publikumsverkehr täglich zwischen 6.00 bis 20.00 Uhr. Ausgenommen
hiervon sind unter anderem Sanitätshäuser, Orthopädieschuhtechniker,
Augenoptiker, Hörgeräteakustiker oder auch der Lebensmittelhandel. Dies gilt
auch für weitere Grundversorgungseinrichtungen (Apotheken, Drogerien oder
Großhandel für Gewerbetreibende). Wieder eingeführt ist zudem für alle
Geschäfte die Beschränkung von einem Kunden pro 10 m² Verkaufsfläche bei bis zu
800 m² Gesamtfläche. Zulässig für alle Geschäfte ist das so genannte Click
& Collect ohne jedwede zeitliche Einschränkung.
Lebensmittelhandwerke mit
Gastronomieangeboten müssen ebenfalls die 2G-Regel beachten. Ebenso bleibt die
Kontaktdatenerfassung der Gäste bestehen. Wie auch bei den Geschäften ist die
Öffnung für Publikumsverkehr täglich nur zwischen 6.00 bis 20.00 Uhr zulässig.
Ausgenommen sind unter anderem von dieser Regelung Lieferangebote und Abholung
von Speisen/ Getränken.
Überall dort, wo ein Impf- oder
Genesenennachweis für den Zutritt erforderlich ist, gilt auch weiterhin eine
Ausnahme für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
sowie Personen, die aufgrund einer fehlenden Impfempfehlung der STIKO nicht
geimpft werden können.
Untersagt sind zudem Großveranstaltungen,
Messen, Feste wie auch Weihnachtsmärkte!
Für nicht-touristische Übernachtungen (bei
auswärtiger Montagetätigkeit) ist der Nachweis eines Impf- oder Genesenen- oder
Testnachweises im Freistaat Sachsen zu erbringen.
Private Zusammenkünfte im öffentlichen/
privaten Raum sind nur den Angehörigen eines Hausstandes, der Partnerin/ dem
Partner und einer weiteren Person gestattet. Unter anderem werden Kinder bis
zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie geimpfte/ genesene Personen nicht
mitgezählt.
Zudem gilt eine Ausgangsbeschränkung ab 22
Uhr bis 6 Uhr des Folgetages für so genannte Hotspot-Landkreise und kreisfreie
Städte bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 1.000. Ausnahmen bestehen, wenn
ein triftiger Grund vorliegt (Wege, die unerlässlich sind für Berufsausübung
oder Gesundheitsfürsorge).
Die aktuelle Verordnung und weitere Details
des Beschlusses finden Sie hier.
Gleichermaßen sind im Speziellen von Arbeitgebern und
Arbeitnehmern weitere Maßnahmen ab kommender Woche zu beachten, diese sind im
nachfolgenden Absatz zusammengefasst.
Änderung
des Bundes-Infektionsschutzgesetzes
Am 19. November 2021 billigte auch der
Bundesrat, die vom Bundestag beschlossenen Änderungen des
Bundes-Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die Regelungen haben für jedweden Betrieb
und deren Beschäftigten eine zentrale Bedeutung. Einen Tag nach der Verkündung
im Bundesgesetzblatt sollen die Änderungen in Kraft treten. Dies ist bislang
noch nicht geschehen. Es ist davon auszugehen, dass die Regelungen ab dem 24.
November 2021 gelten werden. Unabhängig von Schwellenwerten und Entwicklung des
Infektionsgeschehens gelten die Regelungen bis zum 19. März 2022.
Wir geben Ihnen einen ersten Überblick, um
sich auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten:
3G-Pflicht
in allen Betrieben
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) hat eine FAQ-Liste zur bundesweiten 3G-Pflicht veröffentlicht, welche zu
den nachfolgenden Punkten erste Praxisfragen aufgreift.
Im neuen § 28b IfSG ist die bundesweite
Regelung zu „3G“ am Arbeitsplatz verankert. Konkret heißt dies:
Ein
Testnachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion
mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, wenn die zugrundeliegende Testung bspw. mittels
eines PCR-Tests oder eines zugelassenen Antigen-Tests (siehe BfArM-Liste) erfolgt ist. Bei PCR-Teste darf die
Abstrichnahme maximal 48 Stunden zurückliegen. Bei „Schnellteste“ oder
„Selbstteste“ maximal 24 Stunden - wie bisher stehen für diese Teste drei
Möglichkeiten zur Verfügung. Als Möglichkeiten kommen in Betracht:
a)
Selbstteste vor Ort unter Aufsicht einer vom Arbeitgeber beauftragten Person,
b) im
Rahmen einer betrieblichen Testung durch Personal, das die dafür erforderliche
Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, oder
c) von
einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung (wie
Testzentrum, Apotheker…) vorgenommen oder überwacht wurde (Bürgertest).
Wiedereinführung
der Homeoffice-Verpflichtung
Zudem wird die Homeoffice-Angebotspflicht
in § 28b Abs. 4 IfSG wieder eingeführt. Die Formulierung entspricht insoweit
vollständig der ursprünglich zum 30. Juni 2021 ausgelaufenen Regelung. Danach
haben Arbeitgeber den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren
Tätigkeiten anzubieten,
diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden
betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot
anzunehmen,
soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.
Verlängerung
der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)
Die Corona-ArbSchV wird über den 24. November
2021 hinaus auch nach Beendigung der epidemischen Lage nationaler Tragweite bis
19. März 2022 verlängert.
Die Neufassung der Corona-ArbSchV beinhaltet
folgende Regelungen:
FUP Schulung - Fachkundig unterwiesene Person für HV-Systeme in Fahrzeugen (Stufe 1S)
19.10.2021
folgende Inhalte werden nach der DGUV Information 200-005 Kapitel V Nr. 2 vermittelt:
•
Bedienen von
Fahrzeugen und zugehörigen Einrichtungen
•
Elektrische
Gefährdung und Schutzmaßnahmen
•
unzulässige
Arbeiten am HV-System
•
Identifizierung
von Teilen des HV-Systems
•
Schutzmaßnahmen
bei der Arbeit in der Nähe von HV-Komponenten
•
Einstellen der
Arbeit bei Unklarheiten und Informationen der zuständigen FHV
•
Sicherheitshinweise
und Warnkennzeichen, Erläutern von Rettungsleitfäden/-karten
•
Durchführung
allgemeiner Tätigkeiten, die keine Spannungsfreischaltung des
HV-Systems erfordern
•
Durchführung
aller mechanischen Tätigkeiten am Fahrzeug
(aber:
„Hände weg von orange!“)
•
Organisationsablauf
bei elektrotechnischen Arbeiten, die unter Leitung und Aufsicht einer FHV
durchgeführt werden
Preis: 39,00
€ pro Teilnehmer
Schulung - Anmeldung - KFZ-Innung Sachsen West / Chemnitz (kfz-sachsen-west.de)
Kontakt: Frau Gerlach / Herr Otto
Tel. 03727-92228
Email: info@kfz-sachsen-west.de