SMC 2022 - Sächsische Meister Classic 2022
20.12.2021
Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Website:
Saechsische Meister Classic – Einmal dem ganzen Stress entfahren! (saechsische-meister-classic.de)
SMC 2022 - Sächsische Meister Classic 2022
20.12.2021
Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Website:
Saechsische Meister Classic – Einmal dem ganzen Stress entfahren! (saechsische-meister-classic.de)
3-G-Regelung für Veranstaltungen / Schulungen im Schulungszentrum Altmittweida
22.11.2021
Aus aktuellem Anlass gibt es Änderungen der Teilnahmevoraussetzungen für Schulungen / Veranstaltungen in unserem Schulungszentrum Altmittweida.
Gemäß der aktuell geltenden Corona-Schutz-Verordnung ist der Zugang zur Schulung / Veranstaltung nur über einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (Test nicht älter als 24 Stunden; PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) möglich.
Für die Teilnahme ist die Vorlage der entsprechenden Nachweise zwingend notwendig.
aktuelle Sächsische Corona-Notfall-Verordnung ab dem 22.11.2021
22.11.2021
Sächsische Corona-Notfall-Verordnung
ab dem 22.11.2021
Am 20.11.2021 wurde die beschlossene
Notfallverordnung veröffentlicht. Sie sieht verschärfende Maßnahmen
insbesondere für Ungeimpfte vor, um die 4. Welle der Coronapandemie
einzudämmen. Dazu gehören flächendeckende 2G-Regelungen, Schließungen von
Einrichtungen sowie Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte in so genannten
Hotspot-Regionen (Inzidenz über 1.000). Angebote und Einrichtungen für Kinder
bleiben so weit wie möglich geöffnet.
Die Verordnung tritt am Montag, 22. November
2021, in Kraft und gilt bis einschließlich 12. Dezember 2021. Insofern löst sie
die bestehende Corona-Schutz-Verordnung ab. Landkreise und Kreisfreie Städte
können verschärfende Regelungen erlassen.
Grundsätzlich bleiben die bislang bekannten
Basismaßnahmen (Hygienekonzept, Mindestabstand, Kontaktdatenerfassung,
Maskenpflicht) bestehen. Wesentliche Eckpunkte für unsere Betriebe haben wir
nachfolgend zusammengestellt.
Im Handwerk sind die körpernahen Dienstleistungen
(insbesondere die Kosmetikdienstleistung ohne medizinischen oder
therapeutischen Zweck) von einer erneuten Schließung betroffen. Ausnahmen gelten für
Friseurleistungen. Diese dürfen unter Beachtung von 2G (Zutritt
und Inanspruchnahme nur für Geimpfte und Genesene) weiter geöffnet bleiben. Die
Dienstleistungsbetriebe haben dies zu kontrollieren.
Für den Bereich des Einzel- und Großhandels
gilt ebenso die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises sowie
die Kontrolle durch den Betreiber. Ebenso gilt eine Beschränkung der Öffnung
für den Publikumsverkehr täglich zwischen 6.00 bis 20.00 Uhr. Ausgenommen
hiervon sind unter anderem Sanitätshäuser, Orthopädieschuhtechniker,
Augenoptiker, Hörgeräteakustiker oder auch der Lebensmittelhandel. Dies gilt
auch für weitere Grundversorgungseinrichtungen (Apotheken, Drogerien oder
Großhandel für Gewerbetreibende). Wieder eingeführt ist zudem für alle
Geschäfte die Beschränkung von einem Kunden pro 10 m² Verkaufsfläche bei bis zu
800 m² Gesamtfläche. Zulässig für alle Geschäfte ist das so genannte Click
& Collect ohne jedwede zeitliche Einschränkung.
Lebensmittelhandwerke mit
Gastronomieangeboten müssen ebenfalls die 2G-Regel beachten. Ebenso bleibt die
Kontaktdatenerfassung der Gäste bestehen. Wie auch bei den Geschäften ist die
Öffnung für Publikumsverkehr täglich nur zwischen 6.00 bis 20.00 Uhr zulässig.
Ausgenommen sind unter anderem von dieser Regelung Lieferangebote und Abholung
von Speisen/ Getränken.
Überall dort, wo ein Impf- oder
Genesenennachweis für den Zutritt erforderlich ist, gilt auch weiterhin eine
Ausnahme für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
sowie Personen, die aufgrund einer fehlenden Impfempfehlung der STIKO nicht
geimpft werden können.
Untersagt sind zudem Großveranstaltungen,
Messen, Feste wie auch Weihnachtsmärkte!
Für nicht-touristische Übernachtungen (bei
auswärtiger Montagetätigkeit) ist der Nachweis eines Impf- oder Genesenen- oder
Testnachweises im Freistaat Sachsen zu erbringen.
Private Zusammenkünfte im öffentlichen/
privaten Raum sind nur den Angehörigen eines Hausstandes, der Partnerin/ dem
Partner und einer weiteren Person gestattet. Unter anderem werden Kinder bis
zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie geimpfte/ genesene Personen nicht
mitgezählt.
Zudem gilt eine Ausgangsbeschränkung ab 22
Uhr bis 6 Uhr des Folgetages für so genannte Hotspot-Landkreise und kreisfreie
Städte bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 1.000. Ausnahmen bestehen, wenn
ein triftiger Grund vorliegt (Wege, die unerlässlich sind für Berufsausübung
oder Gesundheitsfürsorge).
Die aktuelle Verordnung und weitere Details
des Beschlusses finden Sie hier.
Gleichermaßen sind im Speziellen von Arbeitgebern und
Arbeitnehmern weitere Maßnahmen ab kommender Woche zu beachten, diese sind im
nachfolgenden Absatz zusammengefasst.
Änderung
des Bundes-Infektionsschutzgesetzes
Am 19. November 2021 billigte auch der
Bundesrat, die vom Bundestag beschlossenen Änderungen des
Bundes-Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die Regelungen haben für jedweden Betrieb
und deren Beschäftigten eine zentrale Bedeutung. Einen Tag nach der Verkündung
im Bundesgesetzblatt sollen die Änderungen in Kraft treten. Dies ist bislang
noch nicht geschehen. Es ist davon auszugehen, dass die Regelungen ab dem 24.
November 2021 gelten werden. Unabhängig von Schwellenwerten und Entwicklung des
Infektionsgeschehens gelten die Regelungen bis zum 19. März 2022.
Wir geben Ihnen einen ersten Überblick, um
sich auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten:
3G-Pflicht
in allen Betrieben
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) hat eine FAQ-Liste zur bundesweiten 3G-Pflicht veröffentlicht, welche zu
den nachfolgenden Punkten erste Praxisfragen aufgreift.
Im neuen § 28b IfSG ist die bundesweite
Regelung zu „3G“ am Arbeitsplatz verankert. Konkret heißt dies:
Ein
Testnachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion
mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, wenn die zugrundeliegende Testung bspw. mittels
eines PCR-Tests oder eines zugelassenen Antigen-Tests (siehe BfArM-Liste) erfolgt ist. Bei PCR-Teste darf die
Abstrichnahme maximal 48 Stunden zurückliegen. Bei „Schnellteste“ oder
„Selbstteste“ maximal 24 Stunden - wie bisher stehen für diese Teste drei
Möglichkeiten zur Verfügung. Als Möglichkeiten kommen in Betracht:
a)
Selbstteste vor Ort unter Aufsicht einer vom Arbeitgeber beauftragten Person,
b) im
Rahmen einer betrieblichen Testung durch Personal, das die dafür erforderliche
Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, oder
c) von
einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung (wie
Testzentrum, Apotheker…) vorgenommen oder überwacht wurde (Bürgertest).
Wiedereinführung
der Homeoffice-Verpflichtung
Zudem wird die Homeoffice-Angebotspflicht
in § 28b Abs. 4 IfSG wieder eingeführt. Die Formulierung entspricht insoweit
vollständig der ursprünglich zum 30. Juni 2021 ausgelaufenen Regelung. Danach
haben Arbeitgeber den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren
Tätigkeiten anzubieten,
diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden
betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot
anzunehmen,
soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.
Verlängerung
der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)
Die Corona-ArbSchV wird über den 24. November
2021 hinaus auch nach Beendigung der epidemischen Lage nationaler Tragweite bis
19. März 2022 verlängert.
Die Neufassung der Corona-ArbSchV beinhaltet
folgende Regelungen:
FUP Schulung - Fachkundig unterwiesene Person für HV-Systeme in Fahrzeugen (Stufe 1S)
19.10.2021
folgende Inhalte werden nach der DGUV Information 200-005 Kapitel V Nr. 2 vermittelt:
•
Bedienen von
Fahrzeugen und zugehörigen Einrichtungen
•
Elektrische
Gefährdung und Schutzmaßnahmen
•
unzulässige
Arbeiten am HV-System
•
Identifizierung
von Teilen des HV-Systems
•
Schutzmaßnahmen
bei der Arbeit in der Nähe von HV-Komponenten
•
Einstellen der
Arbeit bei Unklarheiten und Informationen der zuständigen FHV
•
Sicherheitshinweise
und Warnkennzeichen, Erläutern von Rettungsleitfäden/-karten
•
Durchführung
allgemeiner Tätigkeiten, die keine Spannungsfreischaltung des
HV-Systems erfordern
•
Durchführung
aller mechanischen Tätigkeiten am Fahrzeug
(aber:
„Hände weg von orange!“)
•
Organisationsablauf
bei elektrotechnischen Arbeiten, die unter Leitung und Aufsicht einer FHV
durchgeführt werden
Preis: 39,00
€ pro Teilnehmer
Schulung - Anmeldung - KFZ-Innung Sachsen West / Chemnitz (kfz-sachsen-west.de)
Kontakt: Frau Gerlach / Herr Otto
Tel. 03727-92228
Email: info@kfz-sachsen-west.de
Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ab 26.08.2021
26.08.2021
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ab 26.08.21hiermit informieren wir Sie über die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung gültig ab 26.08.2021
Stellenanzeige KFZ & Nutzfahrzeugservice Lohmann Betriebs GmbH in Pockau-Lengefeld
02.08.2021
StellenanzeigeArtikel Freie Presse zur Sächsischen Meister Classic Oldtimerrallye 2021
26.07.2021
Freie Presse Freie Presse Annaberg-BuchholzFreie Presse Beitrag - Sächsische Meister Classic - Oldtimerrallye vom 23.07.21 bis 25.07.21
22.07.2021
Titelblatt Freie Presse Beitrag Freie PresseEuP Schulung 31.08.21 ausgebucht - neuer Termin 01.09.2021
13.07.2021
Die EuP Schulung vom 31.08.21 ist ausgebucht.
Termin für die nächste Schulung ist der 01.09.2021
31.08.2021 EuP Schulung - Elektrotechnisch unterwiesene Person für Hochvolt-eigensichere Systeme in Fahrzeugen
06.07.2021
AnzeigenEuP Schulung - Elektrotechnisch unterwiesene Person für Hochvolt-eigensichere Systeme in Fahrzeugen – statt.
folgende Inhalte nach der DGUV Information 200-005 Kapitel V Nr.2 werden vermittelt:
•
Definition
eigensicheres/-nicht eigensicheres Fahrzeug
•
Kennzeichnung von
Hochvolt-Komponenten
•
Bedienen von
Fahrzeugen und der zugehörigen Einrichtungen
•
Durchführung
allgemeiner Tätigkeiten, die keine Spannungsfreischaltung des
HV-Systems erfordern
•
Durchführung
aller mechanischen Tätigkeiten am Fahrzeug
(aber:
„Hände weg von orange!“)
•
Unzulässige
Arbeiten am Fahrzeug
•
Freischalten als
zusätzliche Sicherungsmaßnahme
•
Festlegen der
anzusprechenden Person bei Unklarheiten
•
Organisation von
Arbeitsabläufen bei elektrotechnischen Arbeiten, die von elektrotechnisch
unterwiesenen
Personen unter Leitung und Aufsicht eines Fachkundigen für Arbeiten an
HV-Systemen durchgeführt werden.
Dauer: ca.
2 Stunden
Preis: 39,00
€ pro Teilnehmer
Bei Interesse können Sie sich
gern über folgenden Link anmelden:
Schulungen - KFZ-Innung Sachsen West / Chemnitz
(kfz-sachsen-west.de)
oder Sie nutzen das
Anmeldeformular im Anhang.
Kontakt: Frau Gerlach / Herr Otto
Tel. 03727-92228
Email: info@kfz-sachsen-west.de
aktuelle Corona Schutzverordnung ab 14.06.2021
14.06.2021
hier finden sie die aktuelle Corona-Schutzverordnung gültig ab 14.
Juni 2021:
https://www.hwk-dresden.de/Portals/0/PDF/Corona/210610_SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-.pdf
Verschiebung - SÄCHSISCHE MEISTER-CLASSIC 2021
07.05.2021
PRESSEMELDUNG
Neuer Termin für die SÄCHSISCHE MEISTER-CLASSIC 2021 am Wochenende 23. – 25.07.2021
Angesichts der aktuellen Entwicklungen hat sich der Veranstalter der SÄCHSISCHEN MEISTER-CLASSIC – die Kfz-Innung Sachsen West / Chemnitz – dazu entschlossen, den für Ende Mai geplanten Start der Oldtimer-Rallye um zwei Monate zu verschieben. Dieser Entscheidung vorausgegangen waren konstruktive Gespräche mit den zuständigen Behörden und dem Schirmherren der Rallye, MdB Marco Wanderwitz CDU, Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Bundesländer und Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie.
„Die Verschiebung ist natürlich ein der derzeitigen Situation geschuldeter Schritt“, erläutert Marco Wanderwitz. „Zum einen hat die Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie aller Beteiligten oberste Priorität. Zum anderen sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass der neue Termin im Juli wesentlich dazu beitragen wird, die Rallye mit erheblich angenehmeren Rahmenbedingungen durchführen zu können.“
Auch Uwe Schmidt, Geschäftsführer der federführenden „Kfz-Innung Sachsen West / Chemnitz“, zeigt sich mit dem Ergebnis zufrieden: „Wir haben einen praktikablen Kompromiss gefunden. Mit Beginn der Planung war ein lückenloses Hygienekonzept fester Bestandteil aller Vorbereitungen. Mit der Verlegung auf das Wochenende vom 23. bis 25. Juli können wir uns eben eine Spur gelassener und zuversichtlicher geben. Das wird für alle Beteiligten eine schöne, sichere und öffentlich wirksame Oldtimer-Rallye. An dieser Stelle möchte ich mich auch bei allen behördlich und politisch Involvierten für die gute Zusammenarbeit bei der Erarbeitung dieses Kompromisses bedanken, namentlich bei unserem Schirmherren, Herrn Marco Wanderwitz.“
Die SÄCHSISCHE MEISTER-CLASSIC findet 2021 zum ersten Mal statt. Bereits vor Anmeldeschluss am 20.04.21 waren alle 60 Startplätze vergeben. Durch die Terminänderung wird die Nennung neu geöffnet und es stehen 10 zusätzliche Startplätze zur Verfügung.
Weitere Informationen, Kontakt etc.:
SÄCHSISCHE MEISTER-CLASSIC 2021
info@saechsische-meister-classic.de
Veranstalter:
Dienstleistungsgesellschaft der Kfz-Innung Sachsen West / Chemnitz GmbH
Südstraße 6 / 09648 Altmittweida
Rallye-Hotline: 089 / 84 20 84
www.kfz-sachsen-west.de
info@kfz-sachsen-west.de
Verständlich, schnell, responsive: Die KFZ-INNUNG SACHSEN WEST/CHEMNITZ mit neuer Webpräsenz!
03.05.2021
Nach schlüssiger Überarbeitung sind wir jetzt fit fürs neue Webzeitalter. Unsere neue Webpräsenz startet durch mit neuem Design und innovativer Technik.
Die Webseite wurde neu konzipiert und komplett überarbeitet. Bewährtes konnte übernommen, überaltertes ausgetauscht werden. Sowohl die neu gestaltete Homepage als auch die Unterseiten bieten dem User vom Start weg alle wichtigen Inhalte auf einen Blick.
Das Aussehen der neuen Website: Klare Strukturen und eine übersichtliche Gliederung. Es orientiert sich an den Trends aktuellster Weboptik und hebt sich damit deutlich von dem statischen Screendesign der alten Website ab. Im Mittelpunkt des Relaunchs stand das so genannten „Responsive Webdesign“ - es passt sich in der Bildschirmdarstellung und -auflösung automatisch den unterschiedlichen Anforderungen mobiler Endgeräte wie Smartphones oder Tablets an.
Eine Fülle von Infos und News können unsere Besucher tagtäglich nutzen. Ein neues Siegelbestellformular, Downloads und ein direktes Anfrageformular sorgen dafür, dass unsere Kunden und Interessenten komfortabel unsere Services nutzen können.