Arbeitsschutz in KFZ-Betrieben
Arbeitsschutz ist Gesundheit und Sicherheit.
Im Arbeitssicherheitsgesetz § 5 ist geregelt, dass der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen hat, um die in § 6 (ASiG) genannten Aufgaben ihm zu übertragen.
Die KFZ-Innung bietet Ihnen die Leistung zur sicherheitstechnischen Unternehmensbetreuung an.
Fordern Sie Ihr, auf Ihren Betrieb zugeschnittenes, Angebot an.
Bereiche:
Arbeits- und Betriebssicherheit
Betriebsanweisungen
technischen Arbeitsmittel
Körperschutzmittel
Gestaltung von Arbeitsplätzen
Gefährdungsbeurteilung
Präventionsmaßnahmen
Unterweisung
Hinweis:
Die Verordnung zur medizinischen Vorsorge finden Sie unter: www.vdbw.de
Kontakt:
Herr Tilo Hofmann
Tel. 03727-92228