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KFZ-Innung Sachsen West / Chemnitz

Arbeitsschutz


Arbeitsschutz

Arbeitsschutz in KFZ-Betrieben

Arbeitsschutz ist Gesundheit und Sicherheit.

Im Arbeitssicherheitsgesetz § 5 ist geregelt, dass der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen hat, um die in § 6 (ASiG) genannten Aufgaben ihm zu übertragen.

Die KFZ-Innung bietet Ihnen die Leistung zur sicherheitstechnischen Unternehmensbetreuung an.

Fordern Sie Ihr, auf Ihren Betrieb zugeschnittenes, Angebot an.

Bereiche:

  • Arbeits- und Betriebssicherheit

  • Betriebsanweisungen

  • technischen Arbeitsmittel

  • Körperschutzmittel

  • Gestaltung von Arbeitsplätzen

  • Gefährdungsbeurteilung

  • Präventionsmaßnahmen

  • Unterweisung

Hinweis:

Die Verordnung zur medizinischen Vorsorge finden Sie unter: www.vdbw.de

Kontakt:

Herr Tilo Hofmann
Tel. 03727-92228

Arbeitschutz